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SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
...ialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen, ...
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SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
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SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
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SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)
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SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
...ialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.
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SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
...ie Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte...
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SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
...ig sind die Agenturen für Arbeit und die sonstigen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, sowie die kreisfreien Städte und Kreise, soweit durch Landesrecht nicht andere Träger bestimmt sind. In d...
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SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
...irte, Mutterschaftsgeld, 4. Hilfe zur Familienplanung und Leistungen bei durch Krankheit erforderlicher Sterilisation und bei nicht rechtswi...
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SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
...ie Vorschriften dieses Gesetzbuchs gelten für alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in seinem Geltungsbereich haben. (2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen...
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SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
...ivatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
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SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
...ialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht für die §§ 1 bis 17 und 31 bis 36. Das Zweite K...
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SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
...ind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzli...
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SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
...it die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
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SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
...istungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen. (2) Die Verzinsung begi...
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SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
...iftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ih...
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SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...it die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, sollen Geldleistungen kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des ...
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SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
...indergeld gilt dies auch dann, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrages zu leisten braucht, der geringer ist al...
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SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
...innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Kenntnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichten. Verzichtet er innerhalb dieser Frist, gelten die Ansprüche als auf ihn nicht überg...
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SGB 1 § 59 Ausschluß der Rechtsnachfolge (Law)
...it dem Tod des Berechtigten. Ansprüche auf Geldleistungen erlöschen nur, wenn sie im Zeitpunkt des Todes des Berechtigten weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist. ...
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SGB 1 § 63 Heilbehandlung (Law)
...it oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung sein...