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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
...ie Nachversicherung eine ausreichende anderweitige Alters- und Hinterbliebenensicherung nicht gewährleistet ist; das Nähere bestimmen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministeri...
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AKG § 21 Beweisregel (Law)
Ist streitig, ob ein Anspruch (§ 1) erfüllt ist, und sind die Beweismittel infolge des Krieges oder des Zusammenbruchs verlorengegangen oder unerreichbar geworden, so wird, wenn der Anspruchsschuldner...