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ZPO § 217 Ladungsfrist (Law)
...ie Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindes...
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InsO § 217 Grundsatz (Law)
...ie Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Verfahrensabwicklung und die Haft...
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FamFG § 217 Versorgungsausgleichssachen (Law)
...ichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen.
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StPO § 217 Ladungsfrist (Law)
...ine Frist von mindestens einer Woche liegen. (2) Ist die Frist nicht eingehalten worden, so kann der Angeklagte bis zum Beginn seiner Vernehmung zur Sache die Aussetzung der Verhandlung verl...
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BEG § 217 (Law)
...ie Gerichtsstände der §§ 210 bis 216 sind ausschließliche Gerichtsstände.
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AktG § 217 Beginn der Gewinnbeteiligung (Law)
...ind nichtig, wenn der Beschluß über die Kapitalerhöhung nicht binnen drei Monaten nach der Beschlußfassung in das Handelsregister eingetragen worden ist. Der Lauf der Frist ist gehemmt, solange eine A...
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BrennO 1998 § 217 (Law)
...igen Betriebseröffnung bei der Zollstelle schriftlich zu erklären, daß sie im Betriebsjahr nicht mehr als 300 Hektoliter Weingeist erzeugen wollen und daß ihnen die Folgen einer Abweichung von dieser ...
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BBauG § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Law)
...ieben ist oder die in einem Verfahren nach dem Vierten oder Fünften Teil des Ersten Kapitels erlassen werden, sowie auf Streitigkeiten über die Höhe der Geldentschädigung nach § 190 in Verbindung mit ...
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BGB § 217 Verjährung von Nebenleistungen (Law)
...it dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen, auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist.
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StGB § 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (Law)
...in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldst...
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SGG (XXXX) §§ 210 bis 217 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage I Kap I I Anlage I Kapitel I (Law)
...ika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektione...
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BinSchUO2008Anh II § 2.17 Verzeichnis der Schiffsatteste (Law)
...ie erteilt haben, die Urschrift oder eine Kopie aufzubewahren. In diese tragen sie alle Vermerke und Änderungen sowie Ungültigkeitserklärungen und Neuerteilungen ein und aktualisieren das Verzeichnis ...
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SGB 6 § 217 Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage (Law)
...ie Nachhaltigkeitsrücklage ist liquide anzulegen. Als liquide gelten alle Vermögensanlagen mit einer Laufzeit, Kündigungsfrist oder Restlaufzeit bis zu zwölf Monaten, Vermögensanlagen mit einer Kündig...
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SGB 5 § 217 (weggefallen) (Law)
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AO 1977 § 217 Steuerhilfspersonen (Law)
...ie zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind, kann die Finanzbehörde Personen, die vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen werden, als Steuerhilfspersonen bestellen.
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SGB 7 § 217 Bestandsschutz (Law)
...ie höhere Leistung gezahlt. Satz 1 gilt entsprechend für die Dauer einer Geldleistung. Bei den nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b versicherten mitarbeitenden Familienangehörigen sind dabei auch die bis...
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UmwG 1995 § 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung (Law)
...ie Mehrheit muß mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen betragen. (2) Die Gesellschafter, die im Falle einer Mehrheitsentscheidung für den Formwechsel gestimmt haben, sind in der Nie...
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EinigVtr Anlage I Kap III A I Anlage I Kapitel III (Law)
...in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 311-3, veröffentlichten bereinigten Fassung, mit Ausnahme seines Artikels IV, der nach näherer Maßgabe in Kraft gesetzt wird ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A I Anlage I Kapitel VIII (Law)
...ie Fristen für die Kündigung von Angestellten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 800-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Gesetz vom 26. April 1985 (BGBl. I S. ...