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BeamtVG § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (Law)
...ich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen. (2) Gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge kann der Dienstherr ein Aufr...
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BeamtVG Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (Law)
...ie Wartezeit des § 4 Abs. 1 kann nur durch die darin bezeichneten Zeiten ab Wirksamwerden des Beitritts erfüllt werden. Diese Übergangsregelung endet fünf Jahre nach Wirksamwerden des Beitritts. ...