Beschluss vom Bundesgerichtshof (4. Strafsenat) - 4 StR 92/14 (Urteil)
...icht, solange er nicht vom Beifahrersitz aus in die Lenk- oder Antriebsvorgänge eingreift. Dass er sich dabei ein solches Eingreifen im Notfall vorbehält, qualifiziert ihn im Zeitpunkt der hier zu beu...