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BBhV § 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke (Law)
(1) Aufwendungen für ärztlich verordnete Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie Körperersatzstücke sind beihilfefähig, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfo...
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BBhV Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4) (Law)
...zbeschaffung regelmäßig frühestens nach zwei Jahren), 13.4.2 Hausschuhe (Erstausstattung zwei Paar, Ersatzbeschaffung regelmäßig frühestens ...
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BBhV Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4) (Law)
...zbruchband 19.7 Sprossenwand 19.8 Sterilisator 19.9...