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AktG § 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer (Law)
§ 323 des Handelsgesetzbuchs über die Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers gilt sinngemäß.
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AktG § 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Law)
(1) Ist der Vorstand der Ansicht, daß der Aufsichtsrat nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt ist, so hat er dies unverzüglich in den Gesellschaftsblättern und gl...