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AO 1977 § 232 Wirkung der Verjährung (Law)
Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.
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AO 1977 § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Law)
(1) Schließt das Gesetz die Steuervergünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14) unterhalten wird, so verliert die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschä...