2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AO 1977 § 248 Nachschusspflicht (Law)
Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.
-
AO 1977 § 91 Anhörung Beteiligter (Law)
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, soll diesem Gelegenheit gegeben werden, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Dies gi...