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BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte (Law)
Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. ...
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BGB § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar (Law)
Dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache sind zu dienen bestimmt: 1. bei einem Gebäude, das für einen gewerblichen Betrieb dau...