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GBVfg § 69 Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Neufassung (Law)
(1) Das maschinell geführte Grundbuch kann durch Neufassung angelegt werden. Für die Neufassung gilt § 68, soweit hier nicht etwas abweichendes bestimmt wird. (2) Das neugefaßte Grundbuchbla...
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GBVfg Anlage 10b (zu § 69 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines maschinell geführtes Grundbuchblatts Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6, S....
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GBVfg Anlage 10a (zu § 69 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines in Papierform geführtes Grundbuchblatts Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995, Nr. 6,...