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AtStrlSVDBest § 30 Strahlenbelastungen unter besonderen Bedingungen (Law)
(1) Unter besonderen Bedingungen dürfen Strahlenbelastungen im Einzelfall nicht mehr als das Doppelte und während der Lebenszeit nicht mehr als das Fünffache der Grenzwerte gemäß § 25 Abs. 1 betragen....
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AtStrlSVDBest Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage II Kapitel XII Abschnitt III (Law)
...III Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. .....