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StrlSchV 2001 Anlage III (zu §§ 3, 8, 10, 18, 20, 29, 43, 44, 45, 50, 53, 65, 66, 68, 70, 71, 105, 106, 107, 117) (Law)
...Zr-93+ Nb-93m Zr-97+ Nb-97, Nb-97m Mo-101+ ...
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StrlSchV 2001 § 87 Besondere Schutz- und Aufklärungspflichten (Law)
(1) Die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung am Menschen in der medizinischen Forschung ist nur mit dessen persönlicher Einwilligung zulässig. Der Inhaber der G...
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StrlSchV 2001 § 105 Unzulässiger Zusatz von radioaktiven Stoffen und unzulässige Aktivierung (Law)
...III Tabelle 1 Spalte 5 überschritten werden. Satz 1 gilt nicht für den Zusatz von Radionukliden, für die in Anlage III Tabelle 1 keine Freigrenzen festgelegt sind. Im Übrigen bleiben die Rechtsvorschr...