2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AktG § 245 Anfechtungsbefugnis (Law)
Zur Anfechtung ist befugt 1. jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung...
-
AktG § 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Law)
(1) Ist streitig oder ungewiss, nach welchen gesetzlichen Vorschriften der Aufsichtsrat zusammenzusetzen ist, so entscheidet darüber auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Ges...