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BBesG Anlage III (zu § 37 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1539) Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen ...
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BBesG § 79 Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren (Law)
(1) Beamte, die im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren verwendet werden und deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden beträgt, erhalten eine monatliche Vergütung. Sie betr...
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BBesG § 38 Bemessung des Grundgehaltes (Law)
(1) Das Grundgehalt wird, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Das Aufsteigen in den Stufen erfolgt entsprechend den in § 27 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeiträumen. Zeite...
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BBesG Anlage IX (zu den Anlagen I und III) (Law)
...III geregelt Monatsbetrag in Euro/ Prozentsatz ...