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BBesG § 80 Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei (Law)
Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei, die am 1. Januar 1993 Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes erhalten, wird diese weiterhin gewährt. Auf Antrag erhalten sie an Stelle der Beihilfe...
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BBesG Anlage III (zu § 37 Satz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1539) Vorbemerkungen 1. Amtsbezeichnungen ...
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BBesG § 81 Übergangsregelungen bei Zulagenänderungen aus Anlass des Versorgungsreformgesetzes 1998 (Law)
Soweit durch das Versorgungsreformgesetz 1998 die Ruhegehaltfähigkeit von Zulagen wegfällt oder Zulagen, die der Berechtigte bezogen hat, nicht mehr zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören, sin...
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BBesG Anlage IX (zu den Anlagen I und III) (Law)
...III geregelt Monatsbetrag in Euro/ Prozentsatz ...