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EuWO 1988 § 71 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlgebiet (Law)
(1) Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er ermittelt nach den Niederschriften der Landeswahlausschüsse sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse ...
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EuWO 1988 Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 2587 - 2588 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 § 12 Allgemeine Wahlbezirke (Law)
(1) Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu ...
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EuWO 1988 Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)