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StPO § 263 Abstimmung (Law)
(1) Zu jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung über die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. (2) Die Schuldfrage umf...
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StPO Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte III und IV (Law)
Abschnitt III Bundesrecht tritt ... vorbehaltlich der Sonderregelung für das Land Berlin in Abschnitt IV in dem in Artikel 3 des Vertrages gen...