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BeschussV Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe (Law)
...iv nicht giftig wirken. 1.2 Der LCt 50 -Wert, die Ko...
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BeschussV § 40 Lagerung von Munition (Law)
(1) Wer gewerbsmäßig Munition oder Geschosse mit Reizstoffen vertreibt oder anderen überlässt, darf sie nur in der verschlossenen Originalverpackung des Herstellers verwahren. Geöffnete kleinste Verpa...