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BBesG § 52 Auslandsdienstbezüge (Law)
(1) Auslandsdienstbezüge werden gezahlt bei dienstlichem und tatsächlichem Wohnsitz im Ausland (ausländischer Dienstort), der nicht einer Tätigkeit im Grenzverkehr und nicht einer besonderen Verwendun...
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BBesG Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2582 – 2583) Grundgehalt 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BBesG § 69 Dienstkleidung und Unterkunft für Soldaten (Law)
(1) Soldaten werden die Dienstkleidung und die Ausrüstung unentgeltlich bereitgestellt. Offizieren, deren Restdienstzeit am Tag ihrer Ernennung zum Offizier mehr als zwölf Monate beträgt,...