2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AMG 1976 § 88 Höchstbeträge (Law)
Der Ersatzpflichtige haftet 1. im Falle der Tötung oder Verletzung eines Menschen nur bis zu einem Kapitalbetrag von 600.000 Eur...
-
AMG 1976 § 91 Weitergehende Haftung (Law)
Unberührt bleiben gesetzliche Vorschriften, nach denen ein nach § 84 Ersatzpflichtiger im weiteren Umfang als nach den Vorschriften dieses Abschnitts haftet oder nach denen ein anderer für den Schaden...