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BWO 1985 Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 36 - 37; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
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BWO 1985 Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 20 - 21; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. ...
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BWO 1985 § 21 Einsicht in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Die Gemeindebehörde hält das Wählerverzeichnis mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit. Wird das Wählerverzeichnis im automatisiert...
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BWO 1985 § 12 Allgemeine Wahlbezirke (Law)
(1) Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern bilden in der Regel einen Wahlbezirk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu ...