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AKG § 94 Sondervermögen eigener Art (Law)
§§ 92 und 93 sind sinngemäß auf einen Anleihestock und ein Treuhandvermögen anzuwenden, die für die Inhaber von Genußrechten und Gewinnschuldverschreibungen gebildet worden sind.
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AKG § 12 Ansprüche aus Verwahrungen (Law)
Zu erfüllen sind 1. Ansprüche (§ 1) auf Herausgabe von Vermögensgegenständen, die von den in § 1 Abs. 1 genannten Rechtsträgern ...