2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AktG § 132 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunftsrecht (Law)
(1) Ob der Vorstand die Auskunft zu geben hat, entscheidet auf Antrag ausschließlich das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat. (2) Antragsberechtigt ist jeder Aktion...
-
AktG § 84 Bestellung und Abberufung des Vorstands (Law)
(1) Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines...