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AnzV 2006 § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich (Law)
...von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen" nach Anlage 6 dieser Verordnung einzurei...
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AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
...von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellsc...
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AnzV 2006 Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV) (Law)
...versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 Alt. 1 VAG) □ Rückversicherung...