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AktG § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (Law)
(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vor...
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AktG § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine (Law)
Ist eine Aktie oder ein Zwischenschein so beschädigt oder verunstaltet, daß die Urkunde zum Umlauf nicht mehr geeignet ist, so kann der Berechtigte, wenn der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungs...