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BImSchV 39 § 20 Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber (Law)
...rte während eines repräsentativen Zeitraums zwischen der oberen und der unteren Beurteilungsschwelle liegen. (5) In Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Werte unter der unteren Beurteil...
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BImSchV 39 Anlage 17 (zu § 20) (Law)
...r Grundlage eines Vertrauensbereichs von 95 Prozent ausgedrückte) Unsicherheit der bei der Beurteilung der Immissionskonzentrationen verwendeten Methoden wird gemäß folgender Maßgaben errechnet: ...
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BImSchV 39 Anlage 16 (zu § 20) (Law)
...richtungen und einer detaillierten Karte. Die Standorte sollten regelmäßig überprüft und wiederholt dokumentiert werden um sicherzustellen, dass die Kriterien für die Standortwahl weiterhin erfüllt si...
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BImSchV 39 Anlage 18 (zu § 20) (Law)
...re Methode anwenden, die nachweislich zu Ergebnissen führt, die der vorstehend genannten Methode entsprechen. Als Referenzmethode für die Probenahme polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in d...
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BImSchV 39 Anlage 15 (zu § 20) (Law)
...rschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist auf der Grundlage der Werte während der vorangegangenen fünf Jahre zu ermitteln, sofern entsprechende Daten vorliegen. Eine Beurteilungssch...