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ÄApprO 2002 Anlage 8 (zu § 15 Abs. 8) (Law)
...rschriften der weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieder der Prüfungskommission) Prüfungskommission)
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ÄApprO 2002 § 8 Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle (Law)
...r. 5 vorgesehenen Prüfungen werden vor der nach Landesrecht zuständigen Stelle abgelegt.
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ÄApprO 2002 Anlage 16 (zu § 34 Absatz 8) (Law)
...rd gemäß § 10 Absatz 1/1a der Bundesärzteordnung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärzt- lichen Berufs in/an . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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ÄApprO 2002 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 8 Satz 2) (Law)
...r für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 2 Abs. 8 Satz 2 kommen, soweit sie von der Universität angeboten werden, insbesondere in Betracht: ...
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ÄApprO 2002 § 38 Bescheid nach § 3 Absatz 2 Satz 8 und Absatz 3 Satz 2 der Bundesärzteordnung (Law)
...rläuterung der wesentlichen Unterschiede sowie die Begründung, warum diese dazu führen, dass der Antragsteller nicht in ausreichender Form über die in Deutschland zur Ausübung des ärztlichen Berufs no...
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ÄApprO 2002 Anlage 11a (zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29) (Law)
...Rückseite) Er/Sie hat bei der Benotung der Leistungsnachweise für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgende Noten erreicht: ...
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ÄApprO 2002 Anlage 7 (zu § 15 Abs. 8, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...rschrift/en des weiteren (Unterschrift der/des Vorsitzenden der Mitglieds/der weiteren Mitglieder Prüfungskommission) der Pr...
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ÄApprO 2002 Anlage 11 (zu § 2 Abs. 8, § 26, § 41 Abs. 2 Nr. 9) (Law)
...r den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Der/Die Studierende der Medizin ............................................... ...