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BImSchV 39 § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
(1) Die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel PM 10 , Partikel PM 2,5 , Blei, Benzol und Kohle...
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BImSchV 39 Anlage 11 (zu den §§ 21 und 28) (Law)
...Vierundzwanzigstundenwerte 75 % der stündlichen Mittelwerte (d. h. mindestens 18 Einstundenwerte) ...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...zbedürftiger Bereiche vorsehen, dass eine Probenahmestelle in geringerer Entfernung gelegen oder für die Luftqualität einer kleineren Fläche repräsentativ ist. Es ist ...