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BWO 1985 § 77 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land (Law)
(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (§ 76 Abs. 2 und 4) nach dem Mus...
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BWO 1985 Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4) (Law)
...zbezeichnung) usw. 4. Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage ...
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BWO 1985 Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag, Fundstelle: Anlageband ...