2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 142 Wirkung der Anfechtung (Law)
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen. (2) Wer die Anfechtbarkeit kannte oder kennen musste, wird, wenn die Anfechtung erfolgt, ...
-
BGB § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks (Law)
Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks.