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BEG § 151 (Law)
Die Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit wird nach Maßgabe der §§ 28 bis 40 geleistet.
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BEG § 87 (Law)
(1) Der Verfolgte hat Anspruch auf Entschädigung, wenn er im privaten Dienst durch Entlassung, vorzeitiges Ausscheiden oder durch Versetzung in eine erheblich geringer entlohnte Beschäftigung geschädi...