2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BGB § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden (Law)
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten...
-
BGB § 87 Zweckänderung; Aufhebung (Law)
(1) Ist die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich geworden oder gefährdet sie das Gemeinwohl, so kann die zuständige Behörde der Stiftung eine andere Zweckbestimmung geben oder sie aufheben. ...