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AO 1977 § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (Law)
(1) Ein Steuerbescheid darf, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, 1. ...
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AO 1977 § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen (Law)
(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlosse...