2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AO 1977 § 192 Vertragliche Haftung (Law)
Wer sich auf Grund eines Vertrags verpflichtet hat, für die Steuer eines anderen einzustehen, kann nur nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts in Anspruch genommen werden.
-
AO 1977 § 73 Haftung bei Organschaft (Law)
Eine Organgesellschaft haftet für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist. Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuerver...