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FamFG § 223 Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (Law)
Über Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 26 des Versorgungsausgleichsgesetzes entscheidet das Gericht nur auf Antrag.
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FamFG § 94 Eidesstattliche Versicherung (Law)
...vilprozessordnung gilt entsprechend.