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InsO § 226 Gleichbehandlung der Beteiligten (Law)
(1) Innerhalb jeder Gruppe sind allen Beteiligten gleiche Rechte anzubieten. (2) Eine unterschiedliche Behandlung der Beteiligten einer Gruppe ist nur mit Zustimmung aller betroffenen Beteil...
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InsO § 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten (Law)
Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden, so ist der Verwalter dem Massegläubiger zu...