2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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BEG § 238 (Law)
Eine weitergehende Regelung der Entschädigung für Verfolgte, die eine örtliche Beziehung zu deutschen Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes haben, bleibt bis zur Wiedervereinigung De...
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BEG § 86 (Law)
...Viertel des Monatsbetrages der Rente verbleiben. (6) Absatz 4 findet in den Fällen des § 4a entsprechende Anwendung. (7) Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß für den Witwer unter den V...