-
BWO 1985 Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41 ...
-
BWO 1985 § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen. Sie stellt dabei die Zahl der Wahlberechti...
-
BWO 1985 § 17 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (Law)
(1) Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist in den Fällen des 1. § 16 Abs. 1 Nr. 1 die für die Wohnung zuständ...
-
BWO 1985 Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
( Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 28 - 30; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) ...
-
BWO 1985 Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 16 ...