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BauWiAusbV 1999 § 94 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 93 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 18 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 18 (zu § 94) (Law)
...Visier- und Pfeilhöhenmeßgerät, prüfen c) Gleise mit Maschinen jochweise verlegen ...