2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BEGDV 1 § 19 Anzeigepflicht (Law)
(1) Der Hinterbliebene ist verpflichtet, der zuständigen Entschädigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen: 1. die in § 13 Abs. 3 ge...
-
BEGDV 1 § 9 Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern (Law)
Der Anspruch auf Rente steht den Eltern oder Adoptiveltern vor den Großeltern zu. An die Stelle eines verstorbenen Elternteils treten dessen Eltern.