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AuslSchuldAbkAG § 94 (Law)
Ist eine Schuld durch Bürgschaft, Garantie, Indossament oder Kreditversicherung gesichert, so wird der Bürge, Garant, Indossant oder Kreditversicherer im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht deshalb ...
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AuslSchuldAbkAG § 56 (Law)
(1) Ist der Schuldner Eigentümer des belasteten Grundstücks, so kann der Gläubiger verlangen, daß der Schuldner ihm eine neue Hypothek in Deutscher Mark an dem belasteten Grundstück für seine Forderun...