AO 1977 § 64 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Law)
(1) Schließt das Gesetz die Steuervergünstigung insoweit aus, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14) unterhalten wird, so verliert die Körperschaft die Steuervergünstigung für die dem Geschä...