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AO 1977 § 82 Ausgeschlossene Personen (Law)
(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Finanzbehörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist, ...
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AO 1977 § 17 Örtliche Zuständigkeit (Law)
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den folgenden Vorschriften.