-
EuWO 1988 § 83 Vernichtung von Wahlunterlagen (Law)
(1) Die eingenommenen Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten. (2) Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse nach § 27 Abs. 8 Satz 2 und § 28 Abs. 1 sowie Fo...
-
EuWO 1988 § 69 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Kreis oder in der kreisfreien Stadt (Law)
(1) Der Kreis- oder Stadtwahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt nach den Wahlniederschriften das endgültige Ergebnis der Wahl i...
-
EuWO 1988 Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631 Kreis 1) .............................. ...
-
EuWO 1988 Anlage 26 (zu § 65 Abs. 3, § 68 Abs. 6, § 69 Abs. 1 und 4, § 70 Abs. 1 und 4 und § 71 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle über Wahlergebnisse, Fundstelle: BGBl. I 2003, 2622)