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AgrStatG § 57 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum (Law)
(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Geflügelschlachtereien sind die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach Art, Herrichtungsform und Angebotszustand. (2) Der Berich...
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AgrStatG § 98 Übermittlung, Verwendung und Veröffentlichung von Einzelangaben (Law)
(1) Die Übermittlung von Einzelangaben an die zuständigen obersten Bundes- oder Landesbehörden ist im Rahmen des § 16 Absatz 4 des Bundesstatistikgesetzes zugelassen. (2) Die statistischen Ä...