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ÄApprO 2002 § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen (Law)
...r das weitere Studium nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung. Ist eine Berechnung der Bestehensgrenzen nach § 14 Abs. 6 der Approbationsordnung für Ärzte in ...
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ÄApprO 2002 Anlage 12 (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7) (Law)
...r Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ ............