2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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BBG 2009 § 94 Hinweispflicht (Law)
...rkürzter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamtenrechtlicher Regelungen sowie auf die Möglichkeit einer Befristung mit Verlä...
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BBG 2009 § 58 Ende des einstweiligen Ruhestands (Law)
...Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. (2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreichen der Regelaltersgr...