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BewG Anlage 25 (zu § 191 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1863) ...
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BewG § 25 Nachholung einer Feststellung (Law)
(1) Ist die Feststellungsfrist (§ 181 der Abgabenordnung) bereits abgelaufen, kann eine Fortschreibung (§ 22) oder Nachfeststellung (§ 23) unter Zugrundelegung der Verhältnisse vom Fortschreibungs- od...
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BewG Anlage 15 (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BewG § 15 Jahreswert von Nutzungen und Leistungen (Law)
(1) Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen. (2) Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Ko...