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BrennO 1998 § 222 (Law)
(1) Für den in Verschlußbrennereien erzeugten ablieferungsfreien Branntwein erteilen die Abfertigungsbeamten bei der Branntweinabnahme dem Brennereibesitzer einen Steuerbescheid, wenn der Branntwein i...
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BrennO 1998 § 96 (Law)
Die in Gefäße führenden Branntweinrohre (§ 74 Abs. 2) müssen oben in der Wandung der Gefäße endigen. Das Branntweinrohr, durch das der Branntwein auf das Feinbrenngerät verbracht wird, muß so eingeric...